Topologieausnahmen
Dieses Thema gilt nur für ArcEditor und ArcInfo.
Topologieregeln beschreiben den Idealfall. Geodatabases sind jedoch flexibel genug, bei realen Daten Ausnahmen von den Regeln zu behandeln. Verstöße gegen Topologieregeln werden zunächst als Fehler in der Topologie gespeichert, können jedoch bei Bedarf als Ausnahmen markiert werden. Ausnahmen werden bei späteren Überprüfungen ignoriert. Wenn Sie feststellen, dass es sich bei einer markierten Ausnahme tatsächlich um einen Fehler handelt und das Feature geändert werden muss, können Sie die Markierung als Ausnahme wieder aufheben.
Ausnahmen sind ein normaler Bestandteil des Vorgangs der Datenerstellung und -aktualisierung. Die Geodatabase eines Steuerbeamten kann als Qualitätskontrolle für die Gebäudedigitalisierung eine Topologieregel enthalten, nach der Gebäude-Features nicht über Flurstückgrenzen hinausgehen dürfen. Diese Regel mag auf 90 Prozent der Features einer Stadt zutreffen, kann jedoch in dichten Wohn- oder Gewerbegebieten übertreten werden.
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus-Feature erstellen, das über Flurstückgrenzen hinweg geht, wird es bei der Überprüfung der Bearbeitung als Fehler erkannt, den Sie jedoch als zulässige Ausnahme von der Regel markieren können. Ebenso kann eine Straßendatenbank für eine Stadt die Regel enthalten, dass Mittelachsen an beiden Enden mit anderen Mittelachsen verbunden sein müssen. Diese Regel sorgt dafür, dass Straßensegmente bei der Bearbeitung korrekt an anderen Straßensegmenten gefangen werden. Es kann aber sein, dass Sie an den Stadtgrenzen keine Straßendaten haben. Hier sind die äußeren Enden der Straßen nicht mit anderen Mittelachsen verbunden. Diese Fälle können als Ausnahmen markiert werden, während andere Fälle, in denen Straßen nicht korrekt digitalisiert oder bearbeitet wurden, nach wie vor erkannt werden.